Treppe für Treppenlift – welche ist geeignet?
Grundsätzlich ist der Einbau eines Treppenlifts auf fast allen Treppenarten problemlos möglich. Ob Sie überhaupt einen Treppenlift einbauen dürfen, hängt zunächst von der Baugenehmigung ab. Damit Sie eine entsprechende Baugenehmigung erhalten, muss Ihr Zuhause sowohl die baulichen als auch die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um das Eigenheim, eine Mietwohnung oder um das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses handelt.
Treppenart und Material
Die Schienen eines Treppenlifts werden individuell für jeden Kunden angefertigt, weshalb der Einbau auf fast jeder Treppenart umsetzbar ist. Ein Treppenlift ist sowohl über eine Etage als auch über mehrere Etagen möglich. Am einfachsten erfolgt der Einbau eines Treppenlifts auf einer geraden Treppe, während dies bei Kurventreppen und anderen Treppenarten wie Wendel- oder Podesttreppen aufgrund der speziell angefertigten Schienen etwas aufwendiger ist. Ob Holz, Beton, Stein, Marmor oder Stahl: sowohl die Treppenart als auch das Material ist für den Einbau nicht ausschlaggebend, da heutzutage ein Treppenlift auf nahezu jeder Treppe möglich ist.
Wichtigste Voraussetzung: Die Treppenbreite
Für den Treppenlift ist hauptsächlich die Treppenbreite wichtig. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen an die Treppenbreite zwischen Mehrfamilienhäusern und Eigenheim. In Mehrfamilienhäusern müssen Sie die Vorschriften der LBO unbedingt einhalten. Insbesondere in Mehrfamilienhäusern sowie Mietshäusern muss die Treppe für die Bewohner stets frei bleiben. Diese Vorschrift ermöglicht nicht nur eine komfortable Nutzung des Treppenhauses, sondern dient vor allem zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Denn im Brandfall darf ein Treppenlift die Treppe als Fluchtweg nicht versperren. Bei schmalen Treppen ist ein zusammenklappbarer Lift erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Modelle mit einem Klappmechanismus lassen sich nach der Benutzung platzsparend einklappen, sodass die Laufwege wieder vergrößert werden. In der Regel ist der zusammengeklappte Lift ca. 40 cm breit, womit ausreichend Platz für Lauf- und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Für den erforderlichen Platz und eine uneingeschränkte Nutzung für jede Person muss die Treppe sowohl in Mehrfamilienhäusern als auch in öffentlichen Gebäuden laut Bauaufsicht mindestens eine nutzbare Laufbreite von 80 cm aufweisen.
Die folgenden Artikel sind nur eine Auswahl von Treppen, für die eine Treppenlift-Montage geeignet ist. Sprechen Sie uns gerne an wenn Sie an einer Treppenlift-geeigneten Treppe interessiert sind - wir werden es möglich machen!